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Verdienstmöglichkeiten für von psychischer Krankheit Betroffene

Von einer psychischen Krankheit betroffene Menschen sind in der Regel nicht mehr in der Lage, am regulären Arbeitsleben teilzunehmen, weshalb sie ihren Lebensunterhalt meistens aus einer Erwerbsminderungsrente in Verbindung mit Grundsicherung bestreiten müssen. Damit befinden sie sich an oder bereits unter der Armutsgrenze. Es ist inzwischen unbestritten, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen psychischer Erkrankung und Armut in unserem Lande gibt. Dass Betroffene trotz ihrer geminderten Erwerbsfähigkeit naturgegeben auch Teilhabe am Arbeitsleben haben möchten und diese Teilhabe einen stützenden und positiven Einfluss auf den Krankheitsverlauf z. B. einer Psychose haben kann, dürfte auf der Hand liegen. Hier bietet sich neben der Teilhabe über die sogenannten Werkstätten für behinderte Menschen auch stundenweise ehrenamtliche Arbeit etwa im Pflegebereich an (z. B. Begleitung beim Einkaufen, Spazierengehen oder Vorlesen für betagte Menschen in Altenheimen), für die dann von sozial engagierten privaten Institutionen manchmal so etwas wie eine symbolische „Aufwandsentschädigung“ gezahlt wird. Während somit ein gelegentlicher Zuverdienst etwa durch Hilfsdienste den psychisch Kranken von den Sozialämtern 2/3 auf die empfangene Grundsicherung angerechnet wird, bliebe die oben beschriebene Ehrenamtsarbeit mit bis zu 3000,00 Euro im Jahr anrechnungs- und steuerfrei. (ESTG §3 Nummer 26a).

Michael Alefeld Stiftung

2011 rief Christa Alefeld die Michael Alefeld Stiftung ins Leben. Zweck der Stiftung ist es u. a., in materielle Notsituationen geratene psychisch Kranke dort finanziell zu unterstützen, wo öffentliche Mittel nicht zur Verfügung stehen.
Anträge können Sie über die Homepage der Stiftung stellen: www.Michael-Alefeld-Stiftung.de

Konto:
Michael Alefeld Stiftung bei der Sparkasse Lüneburg
IBAN DE54 2405 0110 0065 1303 61

Wir sind auf Hilfe angewiesen. Über jede Unterstützung, ob Sach- oder Geldspenden, sind wir sehr dankbar.

Bankverbindung
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